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Veranstaltungen
Mitgliederversammlung 2016
Infos
- Montag, 05. Dezember 2016, 18.00 Uhr
Städtische Werke Magdebug (SWM)
Am Alten Theater 1, 39104 Magdeburg
Der neue gewählte Vorstand:
Norbert Doktor (Vorsitzender), Wolfgang Schulz (stellv. Vorsitzender), Ralph Völker (stellv. Vorsitzender), Mathias Geraldy (Schatzmeister), Heiderose Potstada (Schriftführerin), Anja Petzold (Beisitzerin), Günter Hartmann (Beisitzer), Freya Paschen (Beisitzerin), Dennis Hippler (Beisitzer)
Liebe Mitglieder,
wie gewohnt lädt Sie der Vorstand des Presseclubs einmal im Jahr Mitgliederversammlung ein. In diesem Jahr stehen Wahlen zum Vorstand an, die satzungsgemäßen zwei Jahre Amtszeit des jetzigen Vorstandes sind schon wieder vorbei.
Neben dem Rückblick auf das Geleistete gilt es, die Ideen für das kommende Jahr zu besprechen.
Wir treffen uns am 5. Dezember 2016, 18 Uhr im Gebäude der SWM, Am Alten Theater 1, 39104 Magdeburg.
Direkt nach der Mitgliederversammlung planen wir den Magdeburger Weihnachtsmarkt zu besuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Doktor
Vorsitzender
Presseclub Magdeburg e.V.
Tel.: 0170 369 13 84
Entwurf der Tagesordnung
- Formalia
- Jahresbericht des Vorstandes
- Finanzbericht des Schatzmeisters
- Bericht der Kassenprüfung
- Wahl der Kassenprüfung
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl des Wahlleiters für die Vorstandswahl
- Wahl des neuen Vorstands
- Ausblick auf Veranstaltungen im Jahr 2017
- Sonstiges
Auszug aus der Satzung §8 Mitgliederversammlung:
(1) die Mitgliederversammlung besteht aus den anwesenden Mitgliedern des Vereins.
(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung muss mindestens einmal jährlich stattfinden.
…
(4) Jede Mitgliederversammlung muss schriftlich mit mindestens zweiwöchiger Frist unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden.
(5) Anträge zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor der Versammlung beim Vorstand schriftlich mit kurzer Begründung einzureichen. Die Mitgliederversammlung kann die Tagesordnung ändern.
(6) Der/die Vereinsvorsitzende oder ein Vorstandmitglied leitet die Versammlung.
(7)Soweit die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit entscheidet oder die Satzung nichts anderes bestimmen, werden alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit durch Handzeichen gefasst.
(8) Enthaltungen gelten bei allen Wahlgängen als Nichtstimmen.
(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung muss mindestens einmal jährlich stattfinden.
…
(4) Jede Mitgliederversammlung muss schriftlich mit mindestens zweiwöchiger Frist unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden.
(5) Anträge zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor der Versammlung beim Vorstand schriftlich mit kurzer Begründung einzureichen. Die Mitgliederversammlung kann die Tagesordnung ändern.
(6) Der/die Vereinsvorsitzende oder ein Vorstandmitglied leitet die Versammlung.
(7)Soweit die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit entscheidet oder die Satzung nichts anderes bestimmen, werden alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit durch Handzeichen gefasst.
(8) Enthaltungen gelten bei allen Wahlgängen als Nichtstimmen.
Satzung komplett: www.presseclub-magdeburg.de/downloads/